Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase kann sich die Schülerin oder der Schüler zur Abiturprüfung melden. Die entsprechenden Formulare gibt der Oberstufenkoordinator rechtzeitig an die Schülerinnen und Schüler aus. Im Meldeformular ist anzugeben, welche Schulhalbjahresergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation eingehen sollen.
In den Prüfungsfächern P1, P2, P3 und P4 finden schriftliche Abiturprüfungen statt:
Im fünften Prüfungsfach (P5) findet eine mündliche Abiturprüfung statt. Die mündliche Abiturprüfung ist eine Einzelprüfung. Sie muss sich auf die Sachgebiete mindestens zweier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase beziehen.
An die Stelle der schriftlichen Abiturleistung im vierten Prüfungsfach kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Entscheidung des Prüflings eine besondere Lernleistung treten. Die Entscheidung für eine besondere Lernleistung hat die Schülerin oder der Schüler am Ende des zweiten Schulhalbjahres in Absprache mit dem Oberstufenkoordinator zu treffen.
Im Prüfungsfach Sport (P1) enthält die Abiturprüfung immer einen sportpraktischen Teil, in den Prüfungsfächern Musik und Kunst kann die schriftliche Prüfung einen praktischen Teil enthalten. Für das Prüfungsfach Musik gibt die Schülerin oder der Schüler am Ende des zweiten Schulhalbjahres an, ob eine Prüfung mit praktischem Teil gewünscht wird.
In den schriftlichen Prüfungsfächern kann von der Prüfungskommission auch eine mündliche Prüfung angesetzt werden. Eine zusätzliche mündliche Prüfung wird auch angesetzt, wenn der Prüfling dies bis zu einem vorgegebenen Termin bei der Schule schriftlich beantragt hat. In jedem Fall sollte im Vorfeld ein Gespräch mit dem Oberstufenkoordinator stattfinden, der den Schüler oder die Schülerin mit Blick auf die Gesamtqualifikation berät.
Die Länder Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein sehen seit dem Abiturjahrgang 2014 Abiturprüfungen mit länderübergreifend abgestimmten Aufgaben bzw. Aufgabenteilen vor. Zunächst werden gemeinsame Aufgaben bzw. Aufgabenteile für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf erhöhtem Niveau eingesetzt.
Auf Verlangen des Prüflings kann die Prüfung im P5-Fach in Form einer Präsentationsprüfung durchgeführt werden.
Experimente haben für ein naturwissenschaftliches Fach eine besondere Bedeutung. Die entsprechende Relevanz ist in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) und in den Kerncurricula abgebildet. Der Einbezug von Experimenten in die Abiturprüfung trägt ganz wesentlich dazu bei, individuelle Schülerexperimente langfristig im gewünschten Umfang im Unterricht zu verankern.
Seit der Abiturprüfung 2013 wurden in den fortgeführten Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch sukzessive kombinierte Aufgaben eingeführt. Eine kombinierte Aufgabenstellung besteht aus zwei Prüfungsteilen:
Prüfungsteil 1: Hörverstehen und Sprachmittlung (ohne Auswahlmöglichkeit)
Prüfungsteil 2: Schreiben (Textaufgabe mit Auswahlmöglichkeit)
Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Abiturprüfungen können die Absolventinnen und Absolventen Einblick in die schriftlichen Prüfungsunterlagen (P1-P4) nehmen.