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In den schriftlichen Prüfungsfächern kann von der Prüfungskommission auch eine mündliche Prüfung angesetzt werden. Eine zusätzliche mündliche Prüfung wird auch angesetzt, wenn der Prüfling dies bis zu einem vorgegebenen Termin bei der Schule schriftlich beantragt hat. In jedem Fall sollte im Vorfeld ein Gespräch mit dem Oberstufenkoordinator stattfinden, der den Schüler oder die Schülerin mit Blick auf die Gesamtqualifikation berät.

 

Durch eine zusätzliche mündliche Prüfung kann die Gesamtnote verbessert oder verschlechtert werden. Die schriftliche und mündliche Prüfungsleistung in einem Fach  werden nach einer bestimmten Formel mit dem Schwerpunkt auf der schriftlichen Prüfung verrechnet.