Informationen zum Ausleihverfahren

Das St.-Viti-Gymnasium bietet den Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an, die wichtigsten Lernmittel gegen die Entrichtung eines Entgeltes auszuleihen.

Selbstverständlich ist die Teilnahme an diesem Ausleihverfahren freiwillig und muss für jedes Schuljahr neu entschieden und angemeldet werden. Wer sich nicht rechtzeitig schriftlich anmeldet oder das Ausleihentgelt nicht termingerecht überweist, verpflichtet sich, die Lernmittel selbstständig und auf eigene Kosten zu beschaffen.

Die Lernmittelausleihe erfolgt in Form der sogenannten „Paketausleihe“. Dies bedeutet, dass immer ein fest definiertes Paket der wesentlichen Lernmittel für den jeweiligen Jahrgang ausgeliehen wird. Eine Ausleihe einzelner Bücher gegen Entgelt ist somit nicht möglich. Von der Leihe ausgenommen sind Lernmittel wie Literatur, Lektürehefte und Atlanten, aber auch Wörterbücher, Formelsammlungen, Grammatiken und Nachschlagewerke, des Weiteren Arbeitshefte, in die Eintragungen vorgenommen werden.

Unter Berücksichtigung der Erlasse entscheidet der Schulleiter in Abstimmung mit dem Schulelternrat über die Grundsätze der Ausgestaltung der entgeltlichen Ausleihe und teilt diese rechtzeitig den Vertretern der Erziehungsberechtigten mit.

 

Hinweise für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

Ablauf des Ausleihverfahrens

Die Schule entscheidet, welche Schulbücher und sonstigen Lernmaterialien im Unterricht des folgenden Schuljahres verwendet werden.

Ungefähr acht Wochen vor dem Ende des Schuljahres erhalten die Eltern und Schüler die Schulbuchlisten und die Anmeldeformulare für das folgende Schuljahr. Aus der Schulbuchliste können die Neuanschaffungspreise der Schulbücher und der Paketpreis, der von der Schule für die Ausleihe als Entgelt erhoben wird, entnommen werden. Auf der Liste vermerkt sind ebenfalls die Lernmittel, die in jedem Fall auf eigene Kosten erworben werden müssen.

Auf dem Anmeldeformular wird durch Ankreuzen und die Unterschrift eines oder beider Erziehungsberechtigten rechtsverbindlich der Wille bekundet, am Ausleihverfahren des folgenden Schuljahres teilzunehmen. Darüber hinaus können auf dem Anmeldeformular Ansprüche geltend gemacht werden, eine Ermäßigung für die Ausleihe zu erhalten oder die Lernmittel kostenfrei ausleihen zu dürfen. (Weitere Informationen hierzu lesen Sie bitte im Folgenden.) Das ausgefüllte Anmeldeformular muss bis zum angegebenen Termin beim Klassenlehrer abgegeben werden. Falls das Anmeldeformular verlorengegangen sein sollte, kann es über die Homepage ausgedruckt werden. Sie können es aber auch in ausgedruckter Form im Sekretariat erhalten.

Haben Sie sich für die Teilnahme am Ausleihverfahren entschieden, so erhalten Sie über Ihr Kind von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eine Rechnung mit der Rechnungsnummer und einem individuellen Rechnungsbetrag, der bis zum angegebenen Termin überwiesen werden muss. Bei der Überweisung ist die Rechnungsnummer immer anzugeben. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht für mehrere Kinder in einer Überweisung das Ausleihentgelt entrichten. Die EDV kann in solchen Fällen nur eine Rechnungsnummer auslesen und den Betrag nicht richtig zuordnen.

Ein Mahnverfahren findet nicht statt. Eine Teilnahme am Ausleihverfahren ist daher nur bei fristgerechter Überweisung des Entgelts möglich.

 

Ausleihverfahren für die 5. Klassen

Im Regelfall geben die Eltern, die ihre Kinder am St.-Viti-Gymnasium anmelden, im selben Zuge auch die Anmeldung für die Lernmittelausleihe ab. Falls dies in Ausnahmefällen nicht der Fall sein sollte, kann eine Anmeldung zur Lernmittelausleihe über das Sekretariat nachgeholt werden.

Den angemeldeten Kindern der 5. Klassen werden die Lernmittel ausgehändigt, bevor die Rechnungen ausgegeben werden.

Über die Klassenlehrer werden die Rechnungen für die Lernmittelausleihe der 5. Klassen nach den Ferien an die Kinder ausgegeben. Das Ausleihentgelt ist dann bis zum festgesetzten Termin zu entrichten.

Nur im Falle der 5. Klassen wird einmal die Zahlung angemahnt, falls sie bis zum Zahlungstermin nicht erfolgt sein sollte. Falls auch nach Verstreichen einer zweiten Frist das Ausleihentgelt nicht entrichtet sein sollte, behält die Schule sich vor, die Schulbücher ohne weitere Mahnung einzuziehen.

 

Höhe des individuellen Rechnungsbetrages

Das Entgelt wird von der Schule vor jedem Schuljahr neu festgesetzt. Die Ladenpreise der Bücher gehen laut Erlass zu mindestens 33% in den Paketpreis ein. Es darf in keinem Fall mehr als 40% des Ladenpreises berechnet werden.

Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern ist der Rechnungsbetrag für jedes Kind um 20% ermäßigt. Voraussetzung hierfür ist, dass auf dem Anmeldeformular die Namen der Kinder und deren derzeitiger Schulstandort genannt werden.

 

Ausleihe ohne Entgelt

Von der Zahlung des Entgeltes freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem

  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch  - Grundsicherung für Arbeit Suchende,
  • Sozialge­setzbuch Achtes Buch - Heim- und Pflegekinder,
  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe,
  • § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag),
  • Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sin­ne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG),
  • Asylbewerberleistungsgesetz.

Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich wie oben beschrieben zum Verfahren anmelden und zusätzlich mit der Anmeldung Ihre Berechtigung nachweisen. Falls Sie ihre Berechtigung in Form einer Fotokopie nicht dokumentieren, entscheiden Sie sich dafür, das volle Entgelt zu entrichten oder die Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.

 

Bücherausgabe

Schülerinnen und Schüler, die an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen und das Entgelt fristgerecht bezahlt haben, erhalten vom Klassenlehrer die Information, zu welchem Zeitpunkt sie mit einem Fachlehrer die Bücher im Bücherkeller abholen können.

 

Bücherrückgabe bzw. Beschädigung der ausgeliehenen Bücher

Alle Schülerinnen und Schüler, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen, erhalten vom Klassenlehrer die Information, zu welchem Zeitpunkt am Schuljahresende die Schulbücher abgegeben werden müssen. Mit einem Fachlehrer begibt sich die Klasse zu diesem Zweck geschlossen in den Bücherkeller.

Bekanntermaßen werden die Bücher aus unserem Bestand mehrfach verliehen, um den Anschaffungspreis refinanzieren zu können. Daher wird bei der Rückgabe ein altersgemäßer Abnutzungsgrad der Bücher akzeptiert. Sollte die Abnutzung eines Buches nicht dem Alter des Lernmittels entsprechen, behält sich die Schule vor, für dieses Buch eine Ersatzleistung in Höhe des Zeitwertes einzufordern. Diese Ersatzleistung wird ebenfalls fällig, falls ein Buch ganz verloren gegangen sein sollte. Ersatzleistungen werden eingefordert, indem Ihnen über Ihre Kinder eine Rechnung zugesandt wird.

 

Verlassen der Schule

Schülerinnen und Schüler, die die Schule während des Schuljahres verlassen, erhalten bei vollständiger Rückgabe der Lernmittel das Ausleihentgelt anteilsmäßig zurück.

 

 

Anmeldung zur Lernmittelausleihe Schuljahr 2013/2014 (nur zukünftige Klasse 5): pdf

 

Anmeldung zur Lernmittelausleihe Schuljahr 2013/2014 (Klassen 6-10): pdf