Der Winteranfang steht kurz bevor, mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen muss wieder gerechnet werden. Dies kann zu kurzfristigen Schulausfällen führen, wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet sind. Die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht, können die dafür zuständigen Landkreise in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages treffen.

Etwaige Schulausfälle werden sodann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Außerdem bietet die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen im Internet eine aktuelle und zuverlässige Informationsmöglichkeit unter www.vmz-niedersachsen.de (Rubrik „Niedersachsen mobil“, Stichwort „Schulausfälle“).

Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Wenn trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls Schülerinnen und Schüler zur Schule kommen, wird eine Betreuung gewährleistet sein.

 

Es sollten Anrufe bei der Schule, der Polizei oder dem Landkreis einschließlich Einsatzleitstelle vermieden werden; auf diesem Weg ist eine Informationsweitergabe unter Hinweis auf die hohe Schülerzahl schlicht nicht möglich und die Leitungen müssen für Notfälle freigehalten werden.