Die nachfolgenden Regelungen gelten letztmalig für den Abiturjahrgang 2030 (derzeit Jahrgang 10).
Die nachfolgenden Regelungen gelten letztmalig für den Abiturjahrgang 2029 (derzeit Jahrgang 11).
Schwerpunkte und Prüfungsfächer
Prüfungsfächer und Belegungsverpflichtung
Wahlen zur Qualifikationsphase
Klausurpläne: Jahrgang 12 / Jahrgang 13
Die nachfolgenden Regelungen gelten letztmalig für den Abiturjahrgang 2029 (derzeit Jahrgang 11).
Die nachfolgenden Regelungen gelten letztmalig für den Abiturjahrgang 2029 (derzeit Jahrgang 11).
Die Zugangsberechtigung zu einer Fachhochschule erwirbt man durch die allgemeine Hochschulreife oder durch die Fachhochschulreife, die in einen schulischen und einen berufsbezogenen Teil gegliedert ist:
Englisch (Link folgt)
Französisch (Link folgt)
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind zentrale Anliegen im Bildungswesen. Grundlage von Bildung ist der Erwerb von gesichertem Verfügungs- und Orientierungswissen, das die Schülerinnen und Schüler zu einem wirksamen und verantwortlichen Handeln auch über die Schule hinaus befähigt.
Für alle Abiturjahrgänge ist der Erwerb der im Kerncurriculum angegebenen Basiskompetenzen verbindlich. Für den Erwerb der themenspezifischen Kompetenzen werden für jeden Abiturjahrgang thematische Schwerpunkte vorgegeben.
Mit der Verabschiedung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) durch die Kultusministerkonferenz ist eine bundesweit einheitliche und damit vergleichbare Grundlage der fachspezifischen Anforderungen gelegt. Die EPA für alle Fächer findet man unter:http://www.nibis.de/nibis.php?menid=234
