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Im Prüfungsfach Sport (P1) enthält die Abiturprüfung immer einen sportpraktischen Teil, in den Prüfungsfächern Musik und Kunst kann die schriftliche Prüfung einen praktischen Teil enthalten. Für das Prüfungsfach Musik gibt die Schülerin oder der Schüler am Ende des zweiten Schulhalbjahres an, ob eine Prüfung mit praktischem Teil gewünscht wird.

 

Fachpraktische Prüfung in Sport (P1)

 

Die Abiturprüfung im Prüfungsfach Sport (P1) besteht aus einer Klausur (240 min. Bearbeitungszeit) und einer fachpraktischen Prüfung. Das Ergebnis des fachpraktischen und des schriftlichen Teils der Prüfung gehen im Verhältnis 1:1 in die Gesamtbewertung ein. Die sportpraktische Prüfung umfasst drei gleichwertige Teilprüfungen. Der Prüfling wählt die Sportarten für die erste und zweite Teilprüfung; die Auswahl der Sportart für die dritte Teilprüfung im Praxis-Theorie-Verbund trifft die Lehrkraft in Absprache mit dem Prüfling. Es können nur Sportarten gewählt werden, die im Rahmen des schulischen Angebots belegt worden sind. Für die Bewertung sind die vorgegebenen Tabellen und Bewertungsgrundsätze verbindlich.

 

Kann ein Prüfling aufgrund einer Sportunfähigkeit, die nach Abschluss des zweiten Schulhalbjahres eingetreten und durch ein amtsärztliches Zeugnis belegt ist, am praktischen Sportunterricht und an sportpraktischen Prüfungen nicht teilnehmen, so wird er in den weiteren Schulhalbjahren und in der Abiturprüfung nur nach seinen sporttheoretischen Leistungen beurteilt.

 

Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit ein, so muss das erste Schuljahr der Qualifikationsphase wiederholt werden.

 

Fachpraktische Prüfung in Musik

 

Die fachpraktische Prüfung findet im vierten Schulhalbjahr statt; den Termin setzt der Schulleiter fest. Zur Vorbereitung auf die Prüfung erhält der Prüfling sechs Wochen (30 Arbeitstage) vor der fachpraktischen Prüfung die fachpraktische Aufgabenstellung. Die fachpraktische Prüfung wird ggf. vollständig auf Tonträger aufgezeichnet.

 

Eine mündliche Prüfung mit einem fachpraktischen Teil im Fach Musik soll in der Regel 30 Minuten dauern. Sie besteht aus einem Wahl- und einem Pflichtprogramm.

 

Das Ergebnis des fachpraktischen und das Ergebnis des schriftlichen oder des mündlichen Teils der Prüfung gehen im Verhältnis 1:1 in die Gesamtbewertung ein.

 

Fachpraktische Prüfung in Kunst

 

Den Prüflingen werden am schriftlichen Prüfungstermin im Fach Kunst zwei Aufgabenvorschläge zur Auswahl vorgelegt, von denen einer einen fachpraktischen Schwerpunkt hat.