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Experimente haben für ein naturwissenschaftliches Fach eine besondere Bedeutung. Die entsprechende Relevanz ist in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) und in den Kerncurricula abgebildet. Der Einbezug von Experimenten in die Abiturprüfung trägt ganz wesentlich dazu bei, individuelle Schülerexperimente langfristig im gewünschten Umfang im Unterricht zu verankern.

Im Fach Chemie (nur eA) werden den Schulen daher seit 2013, im Fach Biologie (nur eA) seit 2022 Prüfungsaufgaben mit Experimenten vorgelegt. 

Die Schulen erhalten ein Paket mit zwei Prüfungsaufgaben für die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau. Das Paket enthält eine Prüfungsaufgabe mit einem experimentellen Anteil und eine Prüfungsaufgabe ohne experimentellen Anteil. Die Prüflinge wählen aus diesen beiden Prüfungsaufgaben eine zur Bearbeitung aus. Für Prüflinge, welche die experimentelle Prüfungsaufgabe wählen, werden Versuchsergebnisse vorgehalten, die den Prüflingen bei Misslingen des Versuchs zur weiteren Arbeit an der Prüfungsaufgabe ausgehändigt werden können.

Für den besonderen Fall, dass in der Schule keine ausreichende labortechnische Ausstattung für den Einsatz in den Prüfungen auf erhöhtem Anforderungsniveau nachgewiesen werden kann oder eine experimentelle Durchführung kurzfristig nicht umsetzbar ist, wird den Schulen zudem ein alternatives Paket mit zwei Prüfungsaufgaben je ohne experimentellen Anteil für die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau vorgelegt. Die Prüflinge wählen weiterhin zwischen zwei Prüfungsaufgaben.