Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Abiturprüfungen können die Absolventinnen und Absolventen Einblick in die schriftlichen Prüfungsunterlagen (P1-P4) nehmen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, dies noch nicht in dem Schuljahr zu tun, in dem die Abiturprüfungen abgelegt wurden, sondern bis zum neuen Schuljahr zu warten. Etwa um die Herbstferien des neuen Schuljahres herum sind die Abiturarbeiten so weit sortiert und abgeheftet, dass eine Einsichtnahme ohne größeren Verwaltungsaufwand möglich ist. Dazu bitte Kontakt zum Sekretariat aufnehmen.
Wichtige Hinweise zur Einsichtnahme:
Die Prüfungsunterlagen dürfen nur unter Aufsicht eingesehen werden.
Nur die Verfasserin oder der Verfasser darf die Prüfungsunterlagen einsehen. Keiner weiteren Person darf die Einsicht gewährt werden, auch nicht mit Erlaubnis der Verfasserin oder des Verfassers.
Den Prüfungsunterlagen darf nichts entnommen werden.
Es dürfen keine Kopien, auch nicht auszugsweise, angefertigt werden. Dies erstreckt sich auf alle Möglichkeiten der Vervielfältigung (Fotokopierer, Fotoapparat, Handy, Smartphone etc.).
Die Verfasserin oder der Verfasser darf Aufzeichnungen sowie auszugsweise Abschriften anfertigen.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Abiturprüfungsarbeiten vernichtet.