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Das Angebot an Sportkursen ist von Schuljahr zu Schuljahr unterschiedlich. Schülerinnen und Schüler können bei der Wahl eine Erst-, Zweit- und Drittwahl abgeben. Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Sportkursen liegt in letzter Hand beim Oberstufenkoordinator.

 

 

Sportkursbeschreibungen der Individualsportarten (Lernfeld A) und der Sportspiele (Lernfeld B).

  

In der Qualifikationsphase besteht für Sport eine Belegungsverpflichtung von einem Sportkurs pro Schulhalbjahr. Besteht in einem oder mehreren Schulhalbjahren eine ärztlich attestierte Sportunfähigkeit, so ist unverzüglich Kontakt zu dem Oberstufenkoordinator aufzunehmen, um sicher zu stellen, dass der fehlende Sportkurs nicht zu einer Nichtzulassung zum Abitur führt.

 

 

Siehe dazu auch: