Das nicht wenige Geld wird für ein Lerngerät und nicht für eine "weitere Spielkonsole" investiert.
Eine private Nutzung ist über den Browser dennoch weitesgehend möglich.
Was nicht geht sind anspruchsvolle Spiele oder Social Media. Diese nutzen die Schüler*innen i. d. R. auf ihrem Handy.
Nachteil: Auch individuelle kostenpflichtige Lernprogramme (und In-App-Käufe) können Eltern nicht frei installieren.
Allerdings können auch die Schüler*innen auch nicht unabsichtlich Geld für Apps ausgeben.
Für andere Installationen ist folgender Kompromiss möglich: ein internes Angebot von Apps kann den Schüler*innen optional installierbar gemacht werden. (Z. B. Lernprogramme, Druckerprogramme, ...)
Die Steuerung durch die Schule unterstützt die Eltern, die sonst noch ein Endgerät "einschränken" müssen. Das gilt insbesondere für Schüler*innen unterer Jahrgänge.
Schüler*innen dürfen erst ab 16 Jahren eine AppleID nutzen. Anderenfalls müssen Eltern einen Familienaccount erstellen. (https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Apple-ID-Mindestalter-auf-16-Jahre-hochgesetzt-4191220.html)
Da nur schulische Apps installiert werden, kann auch das Einsteigergerät mit 32 GB genutzt werden. Das unterstützt insbesondere finanzschwächere Familien.
Besonders wichtig: ohne AppleID der Schüler*innen entfallen mögliche Probleme mit der DSGVO. Die Schüler*innen müssen für die Nutzung der iPads keinen Account anlegen und so können schulische Daten auch nicht aus Versehen aus US-Servern landen. Anderenfalls würden die Eltern dafür die Verantwortung tragen müssen, die durch das strenge Vorgehen entlastet werden.