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I. Name und Anschrift des Verantwortlichen


St.-Viti-Gymnasium Zeven
Bahnhofstraße 62
27404 Zeven
Telefon:04281/983 65 65
Fax: 04281/983 65 99
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Vertretungsberechtigt
OStD Christian Mattick, Schulleiter


II. Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten
Tel.: 04281/983 65 65
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III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. Folgende Daten werden hierbei erhoben:
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Die IP-Adresse des Nutzers
Die Betriebssystemversion des Nutzers
Der Browsertyp des Nutzers
Die vom Nutzer aufgerufene Seite

Die Daten werden in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt. Zweck der Datenspeicherung ist die technische Optimierung unserer Internetseite. Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO.
Die Daten werden für zwei Monate gespeichert, sie werden lediglich statistisch ausgewertet.


IV. Verwendung von Cookies
Beim Aufruf unserer Seiten wird ein Session-Cookie gesetzt, das die Identität der Browser-Sitzung auf Ihrem Rechner festhält und nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrem Rechner gelöscht wird. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die von Ihrem Browser auf Ihrem Rechner gespeichert wird. Die Verwendung des Session-Cookies erfolgt aus technischen Gründen und dient der Optimierung der Darstellung unserer Seiten in Ihrem Browser. Diese Information steht in späteren Browser-Sitzungen nicht mehr zur Verfügung.
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V. Speicherung personenbezogener Daten bei Kontaktaufnahme
Sofern Sie per E-Mail den Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Diese Daten werden für Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens und der Kontaktaufnahme mit Ihnen gespeichert.
Die Löschung der Daten erfolgt, sobald deren Speicherung für die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht mehr erforderlich ist.


VI. Betroffenenrechte
Sie können folgende Rechte geltend machen:


Auskunft/ Akteneinsicht
Gem. Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft bzw. Akteneinsicht über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten.


Berichtigung
Sind bei uns gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig, haben Sie gem. Art. 16 DSGVO das Recht, diese berichtigen bzw. vervollständigen zu lassen.


Löschung
Art. 17 DSGVO normiert das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Dieses Recht steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn die Speicherung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist oder Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen haben.


Einschränkung der Verarbeitung
Gem. Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der personenbezogenen Daten verlangen, wenn
die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird
die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen
wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen
oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben

Widerspruch
Sie können bei Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ein Widerspruchsrecht geltend machen. Gem. Art. 21 DSGVO ist jedoch zu berücksichtigten, ob schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.


Datenübertragbarkeit
Ist die Verarbeitung Ihrer Daten mit  Hilfe eines automatisierten Verfahrens erfolgt, haben Sie gem. Art. 20 DSGVO das Recht, die Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an eine andere Schule zu übermitteln bzw. durch uns übermitteln zu lassen.


Widerruf der Einwilligung
Sie haben gem. Art. 7 Absatz 3 DSGVO das Recht, uns erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.


Beschwerde
Art. 77 DSGVO normiert ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Datenschutz-Grundverordnung

Amtsblatt der Europäischen Union

iPad-FAQs: Fragen rund um die Technik

Apple-iPad

Apple iPad (Modell 2021, 10,2'') oder iPad (9. Generation)

In der Regel wird jedes Jahr ein aktualisiertes Modell präsentiert.

Für die Installation von schulischen Apps genügt die Größe von 64GB aus.
Auch für die Daten ist der Speicher ausreichend.

Dennoch sollten Schüler:innen regelmäßig nicht mehr benötigte Dateien löschen und das Gerät "aufräumen". Auch das Übertragen an den heimischen PC ist in der Regel möglich.
Darüber hinaus werden die Schüler bei den Einführungen darüber unterrichtet, wie der Schulserver IServ zur Datensicherung genutzt werden kann.

Die nächste Speichergröße von 256GB wird auch aufgrund der deutlich höheren Kosten (ca. 170€ Aufpreis) nicht über die Sammelbestellung angeboten.

Nur bei der Nutzung einer der hier genannten Hüllen besteht der Versicherungsschutz durch die gemeinsame Versicherung über den Förderverein.
Ausnahmen müssen schriftlich bei der Schule beantragt werden.

 

Dir folgende Hülle wird über den Händler angeboten:

https://www.stmgoods.com/product/dux-plus-duo-ipad-7th-gen/

In dieser Hülle können alle digitalen Stifte (inkl. Logitech Crayon) sicher aufbewahrt werden.

 

Alternative Hüllen mit Tastatur

ab ca. 35€: Inateck-Tastatur ohne Beleuchtung (sichere Aufbewahrung nur für Apple Pencil oder gleich große Stifte)

ab ca. 45€: Inateck-Tastatur mit Beleuchtung (sichere Aufbewahrung nur für Apple Pencil oder gleich große Stifte)

ab ca. 100€: Logitech Combo Touch (Aufbewahrung des Stiftes außerhalb in einer Lasche)

Hinweis: Auch der zusätzliche Einsatz einer Panzerfolie (Beispielfolie) ist empfehlenswert.

Aber auch einfache Tastaturen wie z.B.
Tastatur

können später ergänzt werden.

Es wird empfohlen eine Tastatur zu wählen, die NUR für iOS optimiert ist. Tastaturen, die zusätzlich (durch Umschaltung) auch Windows und Android geeignet sind erschweren die Bedienung von iOS-Geräten wie dem iPad.

Seit Kurzem lassen sich auch Tastatur-Maus-Kombinationen mit dem iPad verbinden.

Auch diese Variante lässt sich zu jeder Zeit nachrüsten!

Die neusten iPads (ab 2018) erlauben den besonders komfortablen Einsatz spezieller digitaler Stifte. Der original Apple Pencil ist mit ca. 100€ recht teuer.

Weitgehend die gleichen besonderen Eigenschaften haben auch günstigere Stifte. Man findet diese mit den Suchbegriffen "Stylus Pen Palm reject" geeignet ab iPad 6. Generation ab ca. 30 €. Sie unterscheiden sich leicht im Design. Nicht alle Stifte erkennen dessen Neigung.

Diese unterstützen jedoch nicht die Registrierung der Andruckstärke. Wenige Zeichen-Apps setzen dieses in unterschiedliche Strichstärken um. Auch ein Laden direkt an iPad ist hier nicht möglich. Stattdessen wird ein eigenes Ladekabel beigelegt.

Zum Projektstart wurden von allen beteiligten Gymnasien (BRV, ROW, ZEV) des Schulträgers Tablets mit den Betriebssystemen Windows, Android und iOS verglichen.

Die Entscheidung für iPads mit dem Betriebssystem iOS wurde insbesondere wegen folgender Erfahrungen getroffen:

    • Einfaches gleichzeitiges "Zur-Verfügung-Stellen" (Ausrollen) von vielen Schülergeräten.
    • Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten.
    • Einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer.
    • Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets auch in Prüfungen: Beschränkung auf nur eine App möglich.
    • Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag.
    • Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates.
    • Großes Angebot an schulischen Apps.

iPad-FAQs: Fragen rund um Beschaffung und Kosten

Alle Angaben beziehen sich auf eine Person, Stand Sommer 2022.

Weitere Hinweise zu den einzelnen Geräten finden Sie unter "Technik".

 

einmalige Anschaffung bei Sofortkauf:
iPad 64 GB (9. Generation) ca.  340 €

empfohlen:
              Hülle STM Dux Plus für ca. 35 €
empfohlen:
             Digitaler Stift für ca. 30 €
             oder  Apple Pencil Stift für ca. 90 €
optional: Tastatur ab 15 €

Laufende Kosten jährlich:
Appmiete: 12 € (derzeit reduziert auf 8€)
Versicherung: 12 €

möglichst selten: 50 € Selbstbeteiligung im Reparaturfall

Die Hülle ist an allen Ecken und der Rückseite gut gepolstert. Der Deckel schützt das Display auch in der Schultasche. Das ausgewählte Modell hat zudem einen Aufsteller.

Innerhalb der Schutzhülle können digitale Stifte sicher aufbewahrt werden.

Mit einer solchen Hülle reduziert sich die Gefahr von Beschädigungen und damit von Folgekosten durch die Reparatur.

Versichert ist nur das iPad, nicht jedoch Zubehör wie Stifte oder Hüllen.

Jeder Schaden wird ohne Klärung der Schuld übernommen.
Da Einzelteile anders als bei einem PC nicht einfach ersetzt werden können, wird das Gerät in der Regel von Apple gegen ein baugleiches (generalüberholtes)Tablet getauscht.

Bei der Display-Reparatur durch unseren zertifizierten Partner wird nur das defekte Glas ausgetauscht. Dieser Teiletausch kostet ca. die Hälfte des Gerätetausches. Zusätzlich entfällt so das Überspielen der Daten an das neue Gerät.

Geräte, die nicht in der Sammelbestellung beschafft wurden, können nicht über die Gruppenversicherung abgesichert werden.

Die Reparatur eines Displayschadens kostet beispielsweise 

ca. 280 € für iPad 9. Generation bei Apple, ca. 140 € bei Drittanbietern

Apple Repair-Service

Die Versicherung kostet derzeit 8 € pro Schuljahr.
Dieser günstige Preis kann nur realisiert werden, da durch die Unterstützung des Fördervereins statt einzelner Policen ein gemeinschaftlicher Vertrag abgeschlossen wird.

Geräte, die nicht in der Sammelbestellung beschafft wurden, können nicht über die Gruppenversicherung abgesichert werden.

Für jede Schadensabwicklung muss ein Eigenanteil von 50€ gezahlt werden.
Geht das Gerät verloren oder wurde es gestohlen, dann beträgt die Selbstbeteiligung 100€.
Um Schäden zu vermeiden ist eine Mitwirkung der Familien durch die Nutzung einer geeigneten Hülle erforderlich.
Bei wiederholten Schäden kann ein Versicherungsausschluss erfolgen.

Nein, sie ist freiwillig. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigt jedoch, dass eine Versicherung empfehlenswert ist.
Vergleichbare Policen kosten bei andern Anbietern unseres Wissens nach bei gleichen Konditionen deutlich mehr.

Geräte, die nicht in der Sammelbestellung beschafft wurden, können nicht über die Gruppenversicherung abgesichert werden.

Ist eine private Person (z. B. ein Mitschüler) für die Beschädigung verantwortlich, so kann je nach privater Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers auch eine Regulierung über seine Versicherung geprüft werden. Hier müssen Fragen zur möglichen Selbstbeteiligung, Haftung, Höherstufung der Prämie etc. geklärt werden.
In jedem Fall muss bei einer selbständigen Reparatur zuvor die Schule informiert werden, da alle Geräte durch die Verwaltung mit der Schule verknüpft sind. Dadurch ist eine Weiternutzung eingeschränkt und auch ein Austauschgerät muss mit der Verwaltung der Schule verbunden werden. Bei der Reparatur über Apple erfolgt dieses automatisch.

Der Schaden an einem Gerät wird von dem Schüler / der Schülerin über die Bibliothek an die Schule gemeldet. Anschließend erhält die Familie ein Schreiben mit der Aufforderung zur Überweisung der Selbstbeteiligung (i.d.R. 50€) an den Förderverein. Außerdem wird eine Rechnungskopie benötigt.

Gleichzeitig meldet die Schule den Schaden bei der Versicherung an. Nach Zahlungseingang und Regulierungsfreigabe wird (falls noch möglich) durch die Schule eine Datensicherung vorgenommen. Dazu muss der Sperrcode entfernt sein. Der Schüler erhält ein Ersatzgerät mit dem Backup seiner Daten und sein Gerät wird zur Reparatur eingesandt.

Nach erfolgter Reparatur wird der aktuelle Stand des Leihgeräts auf das reparierte übertragen.

Die Reparatur dauert ca. 1-3 Wochen.

Für diese Zeit wird kostenlos ein Leihgerät zur Verfügung gestellt, auf welches ein Backup übertragen wird (wenn die Beschädigung dieses nicht unmöglich macht).

Zum Abschluss der Reparatur wird auf das Austauschgerät i. d. R. eine aktuelle Datensicherung zurückgespielt.

Die Versicherung erfolgt über die Bernhard Assekuranz.

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen.

Sie können die Dokumente hier herunterladen:

Elternbrief 2021

St.-Viti-Bestellliste 2021 (nicht mehr verfügbar, da veraltet)

Beitritt zum Förderverein

Die iPads eines Jahrgangs sollten möglichst mit der gleichen Technologie ausgestattet sein.

Nur in Ausnahmefällen kann ein bereits vorhandenes Gerät genutzt werden.

Sollte ein solches Gerät durch eine Familie zur Verfügung gestellt werden ohne an der Sammelbestellung teilzunehmen, gelten folgende Regeln:

    • Das iPad wird von der Schule verwaltet.
    • Als Folge wird das Tablet vollständig zurückgesetzt und alle eigenen Apps werden für die Dauer der Verwaltung entfernt.
    • Eine Apple-ID kann nicht genutzt und eigene Apps können nicht installiert werden.
    • Das Gerät kann nicht über den Förderverein versichert werden.
    • Im Reparaturfall gibt es durch die Schule keine Unterstützung.

Nach den aktuellen Versicherungsbedingungen werden die Kosten auch für Reparaturen erstattet, die den Zeitwert des Geräts übersteigen.

Somit sind die Tablets für die gesamte Nutzungsdauer an der Schule versichert.

Verschleißteile wie der Akku werden nicht ersetzt.

Eine Auszahlung der Reparaturkosten ist nicht möglich.

Nahezu alle Bücher stehen zusätzlich zur klassischen Entleihe auch digital zur Verfügung.

Solange eine Lehrkraft keine anderen Angaben macht kann jeder Schüler entscheiden, ob er die Bücher im Schließfach in der Schule oder Zuhause lagert.

Ein Transport der Bücher kann in der Regel entfallen, sodass die Schultaschen leichter werden können.

Der kostengünstige Erwerb von Lizenzen für die digitalen Bücher ist an die Teilnahme an der entgeldpflichtigen Schulbuchleihe gebunden.

Möglicherweise wird es zukünftig neue Entleihmodelle geben, die Papierbücher zu einer optionalen Wahl werden lassen.

Der Wegfall von Papierbüchern wird die Leihe jedoch höchstens etwas vergünstigen, da die Papierkosten bei einem Buch den kleinsten Teil ausmachen.

Eine (reine) digitale Leihe erhöht jedoch die Flexibilität: ein Buch kann in bestimmten Fällen z.B. auch über den Schuljahreswechsel hinaus ausgeliehen werden. Zudem ist ein kurzfristiger Wechsel des Lehrwerks einfacher.

Es bleibt jedoch zu prüfen, ob der vollständige Verzicht auf gedruckte Lehrwerke mehr Vor- als Nachteile bietet.

Die Apps auf den Schülergeräten werden von der Schule zentral beschafft und bleiben Eigentum der Schule.

Verlässt ein Schüler die Schule und das Gerät geht somit aus der Verwaltung, dann werden alle Apps automatisch deinstalliert.

Für die Zeit an der Schule werden die Apps kostenpflichtig verliehen. Die Leihgebühr beträgt derzeit 1€ pro Monat und wird jährlich (12€, aktuell reduziert auf 8) mit dem Versicherungsbeitrag eingezogen.

Teilweise bekommt die Schule 50% Rabatt beim Appkauf. Bei einem großen Versionswechsel müssen meistens neue Lizenzen erworben werden.

Zu den kostenpflichtigen Apps gehören derzeit Taschenrechner (7€), Notizprogramm (9€), Datenverwaltung (3€), Erklärvideos (15€) sowie 7-Jahres-Lizenzen für die Wörterbücher (25€).

Durch die verwendete Verwaltung können spezielle Apps bei einer Lerngruppe auch für eine begrenzte Zeit installiert werden, sodass davon nicht für jeden Schüler die Lizenzen erworben werden müssen.

In den vergangenen Jahren hat jeweils eine Delegation von Eltern des betroffenen Jahrgangs Angebote eingeholt, diese verglichen und gemeinsam mit der Schule einen Händler und damit ein bestimmtes Finanzierungsmodell ausgewählt.

Bisher wurden stets Händler gewählt, die eine kostenlose Finanzierung anbieten konnten.

Eine Mitgliedschaft ist weder für die freiwillige Versicherung noch für die obligatorische Appmiete erforderlich.

Eine Unterstützung der Arbeit des Fördervereins durch eine Mitgliedschaft oder eine einmalige Spende ist natürlich gerne möglich. So können nicht nur finanzschwache Familien unterstützt werden, auch andere Projekte wie die Bläserklassen können nur so weiter gefördert werden.

Hier finden Sie das Beitrittsformular.

Beitritt zum Förderverein

Durch die Wahl des Händlers wurde bisher stets eine zinslose Finanzierung (mit Schufa-Anfrage) von bis zu drei Jahren angeboten.

Für Familien, bei denen die Rückzahlung über einen längeren Zeitraum erfolgen soll, bei denen die Rückzahlung nicht immer regelmäßig erfolgen kann oder bei denen eine Finanzierung andere Hürden darstellt, bietet der Förderverein ebenfalls ein zinsloses Darlehen mit variabler Rückzahlung an.

Familien, die von der endgeldlichen Schulbuchausleihe befreit sind, müssen keine Beiträge für die Appmiete leisten.
Darüber hinaus wird geprüft, in welchem Umfang die Sozialbehörden die Anschaffungskosten übernehmen müssen.
Hier sollte im Anspruchsfall unbedingt vor der Anschaffung ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Unterstützung hierbei bietet u.a. auch das Diakonische Werk des Kirchenkreises.

Jedes 3. Kind, das zeitgleich mit Geschwisterkindern an der Appmiete teilnimmt, ist von der Mietzahlung befreit.

Auf Antrag unterstützt das Diakonische Werk des Kirchenkreises die Anschaffung in begründeten Fällen mit einem Zuschuss.

Darüber hinaus kann der Förderverein in Ausnahmefällen eine gesonderte individuelle Unterstützung prüfen.

Somit waren bisher finanzielle Gründe für keine Familie ein Hindernis beim Tabletkauf.

iPad-FAQs: Fragen rund um Steuerung und die Nutzung im Unterricht

Da die Dauer der Hausaufgaben in der Regel eine Stunde pro Tag nicht überschreitet kann diese Zeitdauer auch Richtgröße für den durchschnittlichen Bedarf an "Internetzeit" mit dem Tablet betrachtet werden.

Mit zunehmendem Alter steigt der Zeitbedarf und damit auch die Notwendigkeit an "Internetzeit" schrittweise an. Gleichermaßen kann man dann auch mit einem erhöhten Verantwortungsbewusstsein bei zunehmender Eigenverantwortung der Schüler:innen rechnen.

Gerade für Eltern von Schüler:innen in Jg. 7 und 8 kann die Einrichtung eines Online-Zeitkontos wie für das Smartphone eine Hilfe sein.

Eine gute Anleitung finden Sie am Beispiel einer Fritzbox auf dieser Seite:

https://www.medien-sicher.de/2020/09/bildschirmzeit-per-fritzbox-einschraenken/

Bitte beachten Sie insbsonder den Hinweis zur "privaten WLAN-Adresse" auf der Seite. Ein Gastnetz muss ausgeschaltet sein.

Leider ist die im Artikel verlinkte AVM-Adresse geändert. Hier können Sie den Inhalt nun abrufen:

https://avm.de/service/wissensdatenbank/dok/FRITZ-Box-6591-Cable/8_Internetnutzung-mit-Kindersicherung-einschranken/

Eine weitere hilfreiche Anleitung zeigt diese Seite:

https://www.digitaltraining.de/2017/05/26/fritzbox-feste-nutzungszeiten/

Dort ist insbesondere der Abschnitt "Die Sperre ist doch im Handumdrehen geknackt, oder?" interessant.

Einzelne Seiten wie den IServ-Zugang (st-viti.net) oder den Schulmanager (schulmanager-online.de) können Sie zudem auf eine Whitelist setzen. Dann ist die Zugriff auf diese elementaren Seiten für den Vertretungsplan und die Hausaufgaben stets gewährleistet. Vergleichbares ist auch für Seiten wie Wikipedia (wikipedia.de) denkbar.

Auf dieser Seite finden Sie unten einen kleine Anleitung zur Einrichtung von solchen "Listen":

https://www.techbook.de/connectivity/fritzbox-kindersicherung-einrichten

 

 

 

Die Nutzung im Unterricht ist sehr vielfältig und erweitert sich je nach Fach unterschiedlich stark. Daher kann diese Nennung nicht umfassend sein.

- Nahezu alle Schulbücher stehen auch digital zur Verfügung. Anders als im geliehenen Schulbuch können die Schüler digitale Notizen und Unterstreichungen ergänzen.

- Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.

- In den naturwissenschaftlichen Fächern ersetzt das iPad den Taschenrechner.

- Spezielle Tools wie GeoGebra können sofort genutzt werden ohne in den Computerraum umziehen zu müssen.

- Das Tablet ersetzt die Wörterbücher und kann sogar die Vokabeln zum Üben vorlesen.

- Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.

- Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen durch die besondere Auseinandersetzung mit den Inhalten das Verständnis.

- Im Physikunterricht werden die verbauten Sensoren zur Erfassung von Messwerten und spezielle Apps zum Auswerten genutzt.

- Präsentationen können unmittelbar im Unterricht erstellt werden.

- Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können im direkten Einsatz erörtert werden. 

Lehrkraft

Befinden sich ein oder mehrere Schülergeräte in Bluethooth-Reichweite zum Lehrergerät (i.d.R. im selben Raum), so kann die Lehrkraft den aktuellen Bildschirminhalt einsehen und ggf. auch für alle projizieren.

Alle betroffenen Schüler:innen werden über die Einsichtnahme durch ein blaues Symbol auf ihrem Tablet informiert.

Sobald die Lehrkraft oder die Schüler:in den Raum verlässt und die Bluethooth-Verbindung abreißt, wird der Bildschirminhalt nicht mehr übertragen.

Adminstrator

Die folgende Abbildung zeigt welche Inhalte und Daten von einem Adminstrator einsehbar sind und welche nicht.

Das nicht wenige Geld wird  für ein Lerngerät und nicht für eine "weitere Spielkonsole" investiert.

Eine private Nutzung ist über den Browser dennoch weitesgehend möglich.

Was nicht geht sind anspruchsvolle Spiele oder Social Media. Diese nutzen die Schüler*innen i. d. R. auf ihrem Handy.

Nachteil: Auch individuelle kostenpflichtige Lernprogramme (und In-App-Käufe) können Eltern nicht frei installieren.

Allerdings können auch die Schüler*innen auch nicht unabsichtlich Geld für Apps ausgeben.

Für andere Installationen ist folgender Kompromiss möglich: ein internes Angebot von Apps kann den Schüler*innen optional installierbar gemacht werden. (Z. B. Lernprogramme, Druckerprogramme,  ...)

Die Steuerung durch die Schule unterstützt die Eltern, die sonst noch ein Endgerät "einschränken" müssen. Das gilt insbesondere für Schüler*innen unterer Jahrgänge.

Schüler*innen dürfen erst ab 16 Jahren eine AppleID nutzen. Anderenfalls müssen Eltern einen Familienaccount erstellen.  (https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Apple-ID-Mindestalter-auf-16-Jahre-hochgesetzt-4191220.html)

Da nur schulische Apps installiert werden, kann auch das Einsteigergerät mit 32 GB genutzt werden. Das unterstützt insbesondere finanzschwächere Familien.

Besonders wichtig: ohne AppleID der Schüler*innen entfallen mögliche Probleme mit der DSGVO. Die Schüler*innen müssen für die Nutzung der iPads keinen Account anlegen und so können schulische Daten auch nicht aus Versehen aus US-Servern landen. Anderenfalls würden die Eltern dafür die Verantwortung tragen müssen, die durch das strenge Vorgehen entlastet werden. 

Das medienpädagogische Konzept sieht vor, dass die Schüler in Jahrgang 7 nach der Übergabe der Geräte in ersten Schulhalbjahr wöchentlich in einer Doppelstunde unterstützt werden. Nach der Einrichtung (Mail, Kalender, Onlinespeicher, Backups) werden gemeinsam Konten für die digitalen Schulbücher eröffnet und genutzt. Weitere Inhalte sind die Einarbeitung in zentrale Apps sowie Grundwissen zu Datenschutz und Urheberrecht.

Solange das Tablet noch mit einem WLAN verbunden ist, kann das Gerät durch einen Administrator entsperrt werden.

Ist das nicht der Fall kann das Gerät häufig nicht mehr entsperrt werden.

Dann ist auch kein Zugriff auf die Daten mehr möglich und das Gerät muss neu installiert werden.

Auch für diesen Fall wird eine regelmäßige Sicherung wichtiger Daten auf IServ dringend empfohlen.

Ja, wenn das iPad in den sogenannten "Lost-Modus" versetzt wird. Gleichzeitig wird das Gerät gegen die Nutzung durch Dritte gesperrt.

Wurde das Gerät geortet und anschließend wieder entsperrt, dann wird der Nutzer über Zeitpunkt und den Ortenden informiert. So kann bei einem möglichen Missbrauch der Verantwortliche festgestellt werden.

Nein. Das Tablet ist ein weiteres Arbeitsmittel. Weiterhin schreiben die Schülerinnen und Schüler wie gewohnt in Heften und Mappen. 

In manchen Fächern bei manchen Lehrkräften erfolgen Mitschriften verstärkt digital, um auch so Vorzüge und Nachteile zu erkennen.

Überdies erlauben die Geräte der jüngsten Generation auf einfache Weise handschriftliche Notizen.

Da die Tablets durch die Schule verwaltet werden kann das Arbeiten mit den Geräten durch Lehrkräfte eingeschränkt werden.

So kann auch in Klassenarbeiten bis hin zum Abitur gewährleistet werden, dass mit dem Tablet keine unerlaubten Hilfen möglich sind.

Folgende Einschränkung können durch die Lehrkräfte vorgenommen werden. Dabei können auch mehrere Einschränkungen kombiniert werden:

- Als Ersatz für Taschenrechner und Wörterbuch kann (auch in Klassenarbeiten) nur eine einzige App erlaubt werden.
- Das Arbeiten kann auf die Verwendung mehrerer einzelner Apps eingeschränkt werden.
- Der Zugang zum Internet (Browser Safari) kann unterbunden werden.
- Der Zugang zum Internet kann auf eine oder einzelne Seiten eingeschränkt werden.
- Die Verwendung der Kamera kann unterbunden werden.
- Die Autokorrektur kann in bestimmten Apps (z. B. für ein Diktat) unterbunden werden.
- Die Übertragung von Information oder Dateien von einem Gerät zum anderen über AirDrop kann unterbunden werden.
- Das Tablet kann komplett gesperrt werden.
- Am Ende einer Unterrichtsstunde kann die Lehrkraft einsehen welche Apps zu welcher Zeit und mit welcher Dauer genutzt wurden.
- Die Lehrkraft kann bei Schülern in der unmittelbaren Nähe (im gleichen Raum) den Bildschirminhalt einsehen. Betroffene Schüler werden automatisch über die Einsichtnahme an ihrem Gerät informiert.
- Der Bildschirminhalt kann den anderen Schülern projiziert werden.