1. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
1.1. "Die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht bezieht sich auf die Unterrichtsstunden und die verbindlichen Veranstaltungen der Schule, insbesondere auch solche Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgrundstücks oder außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden, wie z.B. die Teilnahme an eintägigen Schulfahrten, Schulfeiern oder die Teilnahme an den angewählten freiwilligen außerunterrichtlichen Angeboten in Ganztagsschulen." (NSchG §58)
1.2. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler Unterricht, so muss der versäumte Unterrichtsstoff selbst nachgearbeitet werden, gleiches gilt für Hausaufgaben.
2. Die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase sind verpflichtet, ihr Entschuldigungsheft sorgfältig zu führen.
Jede Schülerin und jeder Schüler führt das zu Beginn der Qualifikationsphase ausgegebene Entschuldigungsheft, in das Fehlzeiten und Entschuldigungen eingetragen werden. Die schriftlichen Entschuldigungen werden am ersten Tag des Wiedererscheinens im betroffenen Unterricht den jeweiligen Lehrer/-innen zur Abzeichnung im Entschuldigungsheft unaufgefordert vorgelegt. Nicht zeitnah vorgelegte Entschuldigungen verlieren ihre Gültigkeit. Das Entschuldigungsheft ist Eigentum der Schule und muss beim Verlassen der Schule zurückgegeben werden.
3. Beurlaubungen
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das G9-System (Abitur nach 13 Jahren).
Schülerinnen und Schüler, die sich noch im G8-System befinden, nehmen bei Fragen zur Verweildauer bitte Kontakt zu den Oberstufenkoordinatoren auf.
Die gymnasiale Oberstufe (G9) gliedert sich in
- Einführungsphase (Jahrgang 11) und
- Qualifikationsphase (Jahrgang 12 und 13).
Am Ende des 10.Jahrgangs können Schülerinnen und Schüler den ersten wichtigen Abschluss am Gymnasium erreichen: den Erweiterten Sekundarabschluss I (ESA I). Dieser Abschluss berechtigt zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe.
Schülerinnen und Schüler, die mit dem Gedanken spielen, die gymnasiale Oberstufe nicht am St.-Viti-Gymnasium zu verbringen, sondern an das Berufliche Gymnasium Kivinan zu wechseln, finden in dem folgenden Video wichtige Hinweise und Entscheidungshilfen:
Dieses Video dient der ersten Information. Wer ausführlichere Informationen erhalten oder eine Beratung in Anspruch nehmen möchte, kann sich jederzeit gerne an die Oberstufenkoordinatoren Frau Backhaus und Herrn Hall wenden.