Vor dem Eintritt in die Qualifikationsphase findet für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase und deren Eltern eine Informationsveranstaltung zur Wahl der Prüfungsfächer statt. Bis zur Abgabe der Wahl steht ausreichend Zeit zur Verfügung, die individuelle Wahl gut zu überdenken und sich von den Fachlehrerinnen und -lehrern beraten zu lassen.

Nach Abgabe der Wahlbögen sind keine Änderungen mehr möglich. Dasselbe gilt für den Beginn und den Verlauf der Qualifikationsphase: Auch hier sind keine Kurswechsel mehr möglich. In besonders schwierigen Fällen sollten Schülerinnen und Schüler eine Beratung bei den Oberstufenkoordinatoren suchen.

 

Ein Wechsel der Prüfungsfächer ist in begründeten Ausnahmefällen dann möglich, wenn damit kein Kurswechsel verbunden ist und zeitliche Vorgaben eingehalten werden:

 

Bis zur zweiten Klausur im ersten Schulhalbjahr des 12. Jahrgangs kann ein gewähltes Ergänzungsfach zum Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau werden (P4 oder P5), wenn die Vorgaben der Verordnung (Aufgabenfelder, Kernfächer) eingehalten werden.

 

Bis zum Ende des 12. Jahrgangs ist ein Tausch zwischen den Prüfungsfächern auf grundlegendem Anforderungsniveau (P4 und P5) möglich.

 

Ein Wechsel der Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau oder ein Wechsel in einen anderen Schwerpunkt ist nur durch einen freiwilligen Rücktritt am Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres des 12. Jahrgangs möglich. 

 

Ein Wechsel der Prüfungsfächer bedarf bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern der Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Es ist bei den Oberstufenkoordinatoren ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag einzureichen, in dem der Wunsch nach einem Prüfungsfachwechsel begründet wird. Alle durch einen Wechsel entstehenden Nachteile müssen von der Schülerin oder dem Schüler getragen werden.