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Die Wiederholung eines Schulhalbjahres oder Schuljahres der Qualifikationsphase ist nur über einen freiwilligen Rücktritt möglich. Eine entsprechende Erklärung ist als Vordruck im Sekretariat erhältlich.

 

Folgende Rücktrittsmöglichkeiten sind innerhalb der Qualifikationsphase möglich:

 

  1. Zurücktreten am Ende des zweiten Schulhalbjahres (12.2) in das erste Schulhalbjahr (12.1)

oder

  1. Zurücktreten am Ende des dritten Schulhalbjahres (13.1) in das zweite Schulhalbjahr (12.2)

oder

  1. Zurücktreten nach dem vierten Schulhalbjahr (13.2) in das zweite Schulhalbjahr (12.2) statt Meldung zur Abiturprüfung.

 

Wer die Einführungsphase nicht wiederholt hat, kann außerdem nach dem ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase in das zweite Schulhalbjahr der Einführungsphase zurücktreten. Der Wiedereintritt in die Qualifikationsphase bedarf nicht einer erneuten Versetzungsentscheidung.

 

Im Falle einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann das zweite Schuljahr der Qualifikationsphase (ggf. erneut) wiederholt werden.

 

Vor dem Zurücktreten erzielte Fachergebnisse werden nicht angerechnet.

 

In jedem Fall muss Kontakt zum Oberstufenkoordinator aufgenommen werden.