Pokémon Go hat einen riesigen Hype ausgelöst seit es vor einigen Wochen auch nach Deutschland kam. Und anscheinend machen die Pokémon-Monster auch nicht vor Schulen halt. Als ich am Freitag durch die Schule ging, fielen sie mir direkt auf - Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Smartphones in den Händen aufgeregt durch die Schule liefen - sie waren im Pokémon-Jagdfieber.

Während an Bayerns Gymnasien bereits Elternbriefe mit Warnungen über Lebensgefahr verschickt wurden, selbst die Polizei warnt: "Schnappt sie - aber nicht um jeden Preis!" und auch Pokémon Go bei jedem App-Start selbst warnt, dass Spieler wachsam bleiben sollen, werden an dieser Stelle einige rechtliche Hinweise gegeben, die euch bewusst sein sollten und die Jagd vielleicht unproblematisch erscheinen lässt, obwohl es jedem klar sein sollte, dass der Gebrauch während des Unterrichts völlig untersagt ist!!

1. Datenschutz:

Welche Zugriffsrechte gewährt ihr der App?

Die App fordert beim ersten Start insbesondere Zugriff auf:

  • Die Kamera (im Spiel werden die Pokémon in Fotos und Videos der Umgebung eingesetzt)
  • Das GPS-Signal (damit weiß die App, wo ihr euch tatsächlich und damit gleichzeitig in der Spielwelt befindet)
  • Den Speicher des Geräts (so lassen sich wohl alte Aufnahmen aufrufen)
  • Die Kontaktliste (so verknüpft man sich innerhalb der App mit seinen Freunden)

Über Pokémon Go sammelt Niantic Labs unter anderem die Gerätekennung und kann diese in Verbindung mit eurem Login eindeutig identifizieren. Weil das Spiel auf den Standort des Geräts zugreifen muss, kann der Anbieter auch immer herausfinden, wo ihr gerade seid. Niantic Labs erklärt, dass die Infos genutzt werden könnten, um die App zu personalisieren. Das kann dann natürlich auch Werbung betreffen.

 

2. Persönlichkeitsrechte:

Nehmt nicht unbedacht andere Menschen - in der Schule Mitschülerinnen und -schüler, Lehrerinnen und Lehrer - auf

Es mag zwar für das Fangen der Pokémon nicht erforderlich sein, ein Foto zu schießen. Die Verlockung, hinter lauter anderen Schülern sitzende, seltene Exemplare für die eigene Sammlung festzuhalten, kann durchaus groß sein. Aber nicht jeder möchte fotografiert oder gefilmt werden – und das dürft ihr im öffentlichen Raum auch nicht einfach so tun.

Darauf solltet ihr unbegingt Rücksicht nehmen – und warten, bis alle aus dem Bereich verschwunden sind, den ihr womöglich aufnehmen möchtet, oder jedenfalls vorher um Erlaubnis bitten, falls sich doch jemand auf das Bild verirren könnte. Eine Veröffentlichung von euren Bildern zum Beispiel auf Facebook, auf denen fremde Personen ohne deren Einwilligung zu erkennen sind, kann gegebenenfalls zivilrechtliche Konsequenzen wie Unterlassungsforderungen nach sich ziehen.

 

3. Sicherheit:

Achtet auf eure Umgebung

Es ist ja schon lange ein viel diskutiertes Phänomen: Wer im Straßenverkehr auf sein Smartphone starrt, nimmt weniger von seiner Umgebung wahr. Das gilt natürlich auch für Pokémon Go. Die Suche nach den Fantasietieren und das Zurechtfinden auf der Karte fordern dauerhafte Aufmerksamkeit. Oft sind es nur ein paar Schritte, die zum Ziel noch fehlen. Passt darum auf Eure Umgebung auf!

Außerhalb der Schule: Dazu kommt bei der App auch noch die Verlockung, sich in möglicherweise "gefährliche" Gegenden zu begeben. Wenn seltene Pokémon in abgelegenen Ecken winken oder ihr spät abends auf Tour seid, mag das einen ganz eigenen Reiz haben, der aber nicht ungefährlich sein muss. Es gibt schon Berichte darüber, dass Räuber an den Punkten gewartet haben, die es auf die Smartphones der Spieler abgesehen hatten. Eine Gruppe soll in der Lüneburger Heide auf einem militärischen Sperrgebiet einer Übung mit scharfer Munition nahe gekommen sein. 

Allgemein als Rat zum Umgang mit der App Pokémon Go:

  • Macht euch im Zweifel in der Gruppe auf die Suche!
  • Begebt euch nicht zu sehr auf Abwege. Vergewissert euch: Würdet ihr auch ohne das Spiel dorthin gehen?
  • Achtet auf Zutrittsverbote und beachtet Hinweisschilder - gerade auch für den zukünftigen Baubeginn der neuen Sporthalle auf dem Schulgelände!
  • Betretet keine privaten Grundstücke und Gebäude, da es sich um Privateigentum handelt!
  • An sensiblen öffentlichen Orten wie Gedenkstätten solltet ihr auf die Pokémon-Jagd verzichten!

 

4. Versicherung:

Macht ihr beim Spielen aus Versehen etwas kaputt, würde eine private Haftpflichtversicherung (sofern eure Eltern denn eine besitzen) den Schaden bezahlen – zum Beispiel einen umgetretenen Blumentopf oder die Schäden an einem Auto, dessen Fahrer plötzlich ausweichen musste.

Dass ihr aber selber eure eigenen Schäden im vollen Umfang ersetzt bekommt, wenn ihr zum Beispiel von einem Autofahrer bei eurem Spieldrang angefahren werdet, gilt nicht zwingend. Hier könnte dessen Versicherung von einer Mitschuld am Unfall ausgehen – was die Leistungen für eure Schäden verringern würde.

Dass die App nicht beim Führen eines Fahrzeuges bedient wird, erklärt sich von selbst! Ihr gefährdet dabei nicht nur euer eigenes sondern womöglich auch andere Leben.

Löst ihr Unfälle im Straßenverkehr aus, während ihr spielt, kann das übrigens auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Wir hoffen, dass ihr diese Hinweise beim zukünftigen Spielen beachtet!

Text: Sal

Bild: Polizei Berlin