Die Bescheinigung über Sprachkenntnisse der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) erfolgt seit dem Jahr 2012 auf niedersächsischen Abiturzeugnissen. Der Wortlaut ist dort wie folgt:

"Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in der fortgeführten Fremdsprache Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch - Russisch - Spanisch bescheinigt, die mindestens der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, wenn im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre oder im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre einschließlich der Abiturprüfung in der jeweiligen Fremdsprache mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sind."

Für Abiturientinnen und Abiturienten, die ihr Abiturzeugnis vor 2012 und deshalb noch ohne Zusatz über die erreichte Niveaustufe erhalten haben, können keine nachträgliche Bescheinigungen ausgestellt werden.