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Die Fachhochschulreife erwirbt, wer nach dem schulischen Teil einen berufsbezogenen Teil absolviert. Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife ist...

 

entweder         eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung

 oder                ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum

 oder                ein einjähriges soziales oder ökologisches Jahr

 oder                ein einjähriger Wehrdienst

 oder                ein einjähriger Bundesfreiwilligendienst

  

Das mindestens einjährige berufsbezogene Praktikum muss folgende Kriterien erfüllen:

 Das Praktikum soll in einschlägigen Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln.

  

Ausführliche Hinweise zu den Praktikumsbestimmungen sind zu finden unter

 http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1986&article_id=6456&_psmand=8.