Die Fachhochschulreife erwirbt, wer nach dem schulischen Teil einen berufsbezogenen Teil absolviert. Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife ist...
entweder eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung
oder ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum
oder ein einjähriges soziales oder ökologisches Jahr
oder ein einjähriger Wehrdienst
oder ein einjähriger Bundesfreiwilligendienst
Das mindestens einjährige berufsbezogene Praktikum muss folgende Kriterien erfüllen:
Das Praktikum soll in einschlägigen Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln.
Ausführliche Hinweise zu den Praktikumsbestimmungen sind zu finden unter
http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1986&article_id=6456&_psmand=8.