Schülerinnen und Schüler, die in der Qualifikationsphase den sportlichen Schwerpunkt wählen möchten, müssen im zweiten Halbjahr der Einführungsphase Unterricht in Sporttheorie belegen. Im Unterricht in Sporttheorie werden die Leistungen bewertet. In Sporttheorie wird eine Klausur geschrieben. Leistungen in Sporttheorie bleiben bei der Versetzung in die Qualifikationsphase unberücksichtigt.
Schülerinnen und Schüler, die einen Auslandsaufenthalt planen und in der Qualifikationsphase den sportlichen Schwerpunkt wählen möchten, wenden sich bitte an die Oberstufenkoordinatoren, um abzusprechen, wie der vorbereitende Unterricht in Sporttheorie umgesetzt werden kann.
Sport kann als Prüfungsfach nur wählen, wer zuvor eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt hat. Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit ein, so muss das erste Schuljahr der Qualifikationsphase wiederholt werden. Bei einer nach dem Ende des ersten Schuljahres eintretenden Sportunfähigkeit kann die Schullaufbahn fortgesetzt werden; es werden dann nur die sporttheoretischen Leistungen beurteilt.