In die Qualifikationsphase wird versetzt, wer am Ende der Einführungsphase
1. in allen Fächern mindestens mit 05 Punkten bewertet worden ist oder
2. in einem Fach mit 01, 02, 03 oder 04 Punkten und in allen anderen Fächern mit mindestens mit 05 Punkten bewertet worden ist.
In folgenden Fällen kann die Versetzungskonferenz von einer Ausgleichsregelung Gebrauch machen:
1. Die Leistungen in zwei Fächern sind mit 01, 02, 03 oder 04 Punkten bewertet worden, alle anderen Fächer weisen mindestens 05 Punkte auf.
Hier kann mit zwei Ausgleichsfächern in der Weise ausgeglichen werden, dass im Durchschnitt des auszugleichenden Fachs und des Ausgleichfachs mindestens 05 Punkte erreicht werden.
2. Die Leistungen in einem Fach sind mit 0 Punkten bewertet worden, alle anderen Fächer weisen mindestens 05 Punkte auf.
Hier kann durch mindestens 10 Punkte in einem Ausgleichsfach oder durch 08 oder 09 Punkte in zwei Ausgleichsfächern ausgeglichen werden.
3. Ausgleichsfach kann nur ein Fach sein, für das laut Stundentafel höchstens eine Wochenstunde weniger als für das auszugleichende Fach vorgeschrieben ist.
Die Fächer Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen können nur untereinander ausgeglichen werden.
4. Die Versetzungskonferenz wendet die Ausgleichsregelung nicht automatisch an, sondern trifft eine individuelle Entscheidung. Maßgeblich ist dabei die Frage, ob eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann.