St.-Viti-Gymnasium Zeven 04281-9836565 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

iPad- Häufige Fragen

Untenstehend finden Sie zu den Themenbereichen "Technik", "Beschaffung und Kosten" sowie "Unterricht und Steuerung" Antworten auf häufige Fragen.

Sollten Sie darüber hinaus eine Frage haben, so senden Sie uns gerne eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

 


 

1 iPad-FAQs: Zur Technik und zum Leihverfahren

Im Schuljahr 2026/27 erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Apple iPad (Modell A16 2025, 11''):

Apple-iPad

Das Tablet ist bereits mit einer Paperlike-Folie zum Schutz des Displays versehen.

Den Schutz vervollständigt eine robuste Tastaturhülle der Firma Deqster.

Auch ein digitaler Stift und ein Ladegerät sind von dieser Firma. 

Im Lieferumfang befinden sich zudem zwei USB-C auf USB-C Ladekabel und ein Adapter USB-C auf Kinkenbuchse. Mit diesem können übliche Kopfhörer mit dem Gerät verwendet werden.

Das Zubehör kann leicht von den oben angegebenen Produkten abweichen, erfüllt aber vergleichbare Spezifikationen.

Alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2026/27 den 7. Jahrgang des St.-Viti-Gymnasiums besuchen erhalten ein für die Familien kostenloses Leihgerät vom Land Niedersachsen.

Weitere Hinweise zu dem Programm finden Sie hier.

Zukünftig sollen (wie bisher am St.-Viti-Gymnasium üblich) immer die Schülerinnen und Schüler des jeweils 7. Jahrgangs mit Leihgeräten ausgestattet werden.

Die Nutzungsdauer ist für die Zeit bis zum Abschluss des 10. Jahrgangs vorgesehen.

Ab dem Schuljahr 2030/31 ist geplant, dass die Schülerinnen und Schüler für die Zeit in den Jahrgängen 11 bis 13 nach Rückgabe der in Jg. 7 erhaltenen Geräte mit einer aktuelleren Gerätegeneration ausgestattet werden.

Voraussetzung für die Teilnahme am Leihverfahren ist die Zustimmung zu den Bedingungen des Leihvertrags.

 

Soll ein anderer Stift oder eine andere Hülle verwendet werden, so muss diese den gleichen Schutz wie das ausgegebene Zubehör gewährleisten.

Es wird vor dem Kauf ein Gespräch mit einem der Administratoren angeraten.

Bei der Rückgabe des Leihgeräts muss auch das zur Verfügung gestellte Zubehör wieder abgegeben werden.

Sollte ein Schaden durch die Nutzung ungeeigneten Zubehörs begünstigt worden sein, kann dieses ggf. zu entsprechenden Forderungen nach einer Reparatur führen.

Zum Projektstart wurden von allen beteiligten Gymnasien (BRV, ROW, ZEV) des Schulträgers Tablets mit den Betriebssystemen Windows, Android und iOS verglichen.

Die Entscheidung für iPads mit dem Betriebssystem iOS wurde insbesondere wegen folgender Erfahrungen getroffen:

    • Einfaches gleichzeitiges "Zur-Verfügung-Stellen" (Ausrollen) von vielen Schülergeräten.
    • Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten.
    • Einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer.
    • Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets auch in Prüfungen: Beschränkung auf nur eine App möglich.
    • Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag.
    • Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates.
    • Großes Angebot an schulischen Apps.
    • Schutz der Privatsphäre.

Nach mehr als 10 Jahren guter Erfahrungen wurden als Leihgeräte für unsere Schule Geräte der gleichen Kategorie gewählt. 

So kann ein nahtloser Anschluss an die vorhandenen Erfahrungen erfolgen.

2 iPad-FAQs: Fragen rund um Beschaffung und Kosten

Für die Bereitstellung kostenpflichtiger digitaler Inhalte wie der Wörterbuch-App erhalten die Eltern in er ersten Schuljahreshälfte eine Rechnung in Höhe von derzeit 8€ über den Schulmanager.

Die Kosten für die Nutzung digitaler Versionen als Ergänzung zu den gedruckten Schulbüchern ist derzeit mit den Leihgebühren abgedeckt.

Wer nicht an der Schulbuchleihe teilnimmt kann die digitalen Schulbücher bei Bedarf auf eigene Kosten direkt bei den Verlagen erwerben.

Für das genaue Verfahren hat das Land noch keine abschließenden Informationen bereitgestellt.

Wir erwarten dieses Verfahren:

Der Defekt wird in der Schulbibliothek angezeigt und der Schadensfall beschrieben.

Das Gerät wird von der Schule an einen vom Land beauftragten Dienstleister versendet.

Für die Übergangszeit wird ein Ersatzgerät ausgegeben. 

Sollte der Defekt eine Übertragung der Daten ermöglichen, so erhält das Kind dabei gestufte Unterstützung.

In der Regel können die von den Schülerinnen und Schülern auf unserem Schulserver regelmäßig gespeicherten Updates für ein Weiterarbeiten genutzt werden.

Nach Rückgabe des reparierten Tablets überträgt die Schüler:in die in der Zwischenzeit erstellten Inhalte auf das ursprüngliche Gerät.

Die nachfolgenden sind zum jetzigen Stand Vermutungen. Verbindliche Aussagen liegen derzeit noch nicht abschließend vor.

In der Regel übernimmt das Land die Kosten für Schäden die bei einer normalen Nutzung entstehen. Dazu zählen vermutlich auch Displayschäden beim Sturz auf dem Schulweg oder in der Schule.

Ebenso sollten Wasserschäden z. B. durch eine in der Schultasche ausgelaufene Trinkflasche abgedeckt sein.

Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten werden vermutlich nicht vom Land übernommen.  

 

Da derzeit keine verbindlichen Aussagen des Landes vorliegen, kann hier auch nur eine Empfehlung ausgesprochen werden. Wir werden diese nach den ersten Erfahrungen mit Reparaturen aktualsieren.

Der Abschluss einer privaten kostenpflichtigen Elektronikversicherung wird nicht emfpfohlen. Die weitaus meisten Schadensereignisse der vergangenen Jahre sollten zukünftig in die Kategorie der vermutlich vom Land übernommenen Reparaturen fallen.

Die übliche private Haftpflichtversicherung deckt vermutlich Schäden an langfristig ausgeliehenen Gegenständen nicht ab.

Sollten Eltern im Wissen um "besonderes Verhalten" ihres Kindes eine private zusätzliche Versicherung abschließen wollen, so steht ihnen das frei.

Allerdings sinkt der Wert des Leihgeräts von anfänglich ca. 450€ jählich, sodass die Kosten für einen Schaden überschaubar sind.

Ist eine private dritte Person (z. B. eine Mitschüler:in) für die Beschädigung verantwortlich, so kann je nach privater Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers auch eine Regulierung über seine Versicherung geprüft werden. Hier müssen Fragen zur möglichen Selbstbeteiligung, Haftung, Höherstufung der Prämie etc. geklärt werden.

In jedem Fall muss bei einer selbständigen Reparatur zuvor die Schule informiert werden, da alle Geräte durch die Verwaltung mit der Schule verknüpft sind. Dadurch ist eine Weiternutzung eingeschränkt und auch ein Austauschgerät muss mit der Verwaltung der Schule verbunden werden. Bei der Reparatur über Apple erfolgt dieses automatisch.

Geräte, die über eine Sammelbestellung oder nach vorheriger Absprache mit der Schule beim verienbarten Dienstleister beschafft wurden, sind über die Gruppenversicherung des Fördervereins abgesichert.

Die Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Versicherung betragen 12€ jährlich. Sie werden in der ersten Schuljahreshälfte über den Schulmanager zusammen mit Kosten für die Appmiete in Rechnung gestellt.

Es gelten weiterhin diese Versicherungsbedingungen.:

Die Versicherung erfolgt über die Bernhard Assekuranz.

Die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Versicherung ist ab dem Schuljahr 2026/27 auf die Jahrgänge 8-10 begrenzt, in 2027/28 auf die Jahrgänge 9 und 10 und letztmalig im Schuljahr 2028/29 auf den Jahrgang 10.

Der Schaden an einem Gerät wird von dem Schüler / der Schülerin über die Bibliothek an die Schule gemeldet.Eine Rechnungskopie muss vorgelegt werden.

Der weitaus häufigste Schaden ist eine Beschädigung des Displays. Dessen Austausch kann i. d. R. in 1-2 Tagen von unserer Partnerwerkstatt in Heeslingen vorgenommen werden. Die Familien vereinbaren selbst einen Termin zum Abgeben und Abholen. Die Abrechnung auch des Eigenanteils übernimmt die Werkstatt.

Sollte der Schaden größer sein und die Reparatur länger dauern erhält der Schüler ein Ersatzgerät mit dem Backup seiner Daten.

Nach erfolgter Reparatur wird der aktuelle Stand des Leihgeräts auf das reparierte übertragen.

Die Reparatur dauert ca. 1-3 Wochen.

Nahezu alle Bücher stehen zusätzlich zur klassischen Entleihe auch digital zur Verfügung.

Solange eine Lehrkraft keine anderen Angaben macht kann jeder Schüler entscheiden, ob er die Bücher im Schließfach in der Schule oder Zuhause lagert.

Ein Transport der Bücher kann in der Regel entfallen, sodass die Schultaschen leichter werden können.

Der kostengünstige Erwerb von Lizenzen für die digitalen Bücher ist an die Teilnahme an der entgeldpflichtigen Schulbuchleihe gebunden.

Möglicherweise wird es zukünftig neue Entleihmodelle geben, die Papierbücher zu einer optionalen Wahl werden lassen.

Der Wegfall von Papierbüchern wird die Leihe jedoch höchstens etwas vergünstigen, da die Papierkosten bei einem Buch den kleinsten Teil ausmachen.

Eine (reine) digitale Leihe erhöht jedoch die Flexibilität: ein Buch kann in bestimmten Fällen z.B. auch über den Schuljahreswechsel hinaus ausgeliehen werden. Zudem ist ein kurzfristiger Wechsel des Lehrwerks einfacher.

Es bleibt jedoch zu prüfen, ob der vollständige Verzicht auf gedruckte Lehrwerke mehr Vor- als Nachteile bietet.

Eine Mitgliedschaft ist weder für die freiwillige Versicherung noch für die obligatorische Appmiete erforderlich.

Eine Unterstützung der Arbeit des Fördervereins durch eine Mitgliedschaft oder eine einmalige Spende ist natürlich gerne möglich. So können nicht nur finanzschwache Familien unterstützt werden, auch andere Projekte wie die Bläserklassen können nur so weiter gefördert werden.

Hier finden Sie das Beitrittsformular.

Beitritt zum Förderverein

3 iPad-FAQs: Fragen rund um Steuerung und die Nutzung im Unterricht

Da die Dauer der Hausaufgaben in der Regel eine Stunde pro Tag nicht überschreitet kann diese Zeitdauer auch Richtgröße für den durchschnittlichen Bedarf an "Internetzeit" mit dem Tablet betrachtet werden.

Mit zunehmendem Alter steigt der Zeitbedarf und damit auch die Notwendigkeit an "Internetzeit" schrittweise an. Gleichermaßen kann man dann auch mit einem erhöhten Verantwortungsbewusstsein bei zunehmender Eigenverantwortung der Schüler:innen rechnen.

Gerade für Eltern von Schüler:innen in Jg. 7 und 8 kann die Einrichtung eines Online-Zeitkontos wie für das Smartphone eine Hilfe sein.

Eine gute Anleitung finden Sie am Beispiel einer Fritzbox auf dieser Seite:

https://www.medien-sicher.de/2020/09/bildschirmzeit-per-fritzbox-einschraenken/

Bitte beachten Sie insbsonder den Hinweis zur "privaten WLAN-Adresse" auf der Seite. Ein Gastnetz muss ausgeschaltet sein.

Leider ist die im Artikel verlinkte AVM-Adresse geändert. Hier können Sie den Inhalt nun abrufen:

https://avm.de/service/wissensdatenbank/dok/FRITZ-Box-6591-Cable/8_Internetnutzung-mit-Kindersicherung-einschranken/

Eine weitere hilfreiche Anleitung zeigt diese Seite:

https://www.digitaltraining.de/2017/05/26/fritzbox-feste-nutzungszeiten/

Dort ist insbesondere der Abschnitt "Die Sperre ist doch im Handumdrehen geknackt, oder?" interessant.

Einzelne Seiten wie den IServ-Zugang (st-viti.net) oder den Schulmanager (schulmanager-online.de) können Sie zudem auf eine Whitelist setzen. Dann ist die Zugriff auf diese elementaren Seiten für den Vertretungsplan und die Hausaufgaben stets gewährleistet. Vergleichbares ist auch für Seiten wie Wikipedia (wikipedia.de) denkbar.

Auf dieser Seite finden Sie unten einen kleine Anleitung zur Einrichtung von solchen "Listen":

https://www.techbook.de/connectivity/fritzbox-kindersicherung-einrichten

 

 

 

Die Nutzung im Unterricht ist sehr vielfältig und erweitert sich je nach Fach unterschiedlich stark. Daher kann diese Nennung nicht umfassend sein.

- Nahezu alle Schulbücher stehen auch digital zur Verfügung. Anders als im geliehenen Schulbuch können die Schüler digitale Notizen und Unterstreichungen ergänzen.

- Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.

- In den naturwissenschaftlichen Fächern ersetzt das iPad den "CAS-Taschenrechner".

- Spezielle Tools wie GeoGebra können sofort genutzt werden ohne in den Computerraum umziehen zu müssen.

- Das Tablet ersetzt die Wörterbücher und kann sogar die Vokabeln zum Üben vorlesen.

- Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.

- Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen durch die besondere Auseinandersetzung mit den Inhalten das Verständnis.

- Im Physikunterricht werden die verbauten Sensoren zur Erfassung von Messwerten und spezielle Apps zum Auswerten genutzt.

- Präsentationen können unmittelbar im Unterricht erstellt werden.

- Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können im direkten Einsatz erörtert werden. 

Lehrkraft

Befinden sich ein oder mehrere Schülergeräte in Bluethooth-Reichweite zum Lehrergerät (i.d.R. im selben Raum), so kann die Lehrkraft den aktuellen Bildschirminhalt einsehen und ggf. auch für alle projizieren.

Alle betroffenen Schüler:innen werden über die Einsichtnahme durch ein blaues Symbol auf ihrem Tablet informiert.

Sobald die Lehrkraft oder die Schüler:in den Raum verlässt und die Bluethooth-Verbindung abreißt, wird der Bildschirminhalt nicht mehr übertragen.

Adminstrator

Die folgende Abbildung zeigt welche Inhalte und Daten von einem Adminstrator einsehbar sind und welche nicht.

Das nicht wenige Geld wird für ein Lerngerät und nicht für eine "weitere Spielkonsole" investiert.

Eine private Nutzung ist über den Browser dennoch weitesgehend möglich.

Was nicht geht sind anspruchsvolle Spiele oder Social Media. Diese nutzen die Schüler:innen i. d. R. auf ihrem Handy oder in einer Browseranwendung.

Nachteil: Auch individuelle kostenpflichtige Lernprogramme (und In-App-Käufe) können Eltern nicht frei installieren.

Allerdings können auch die Schüler:innen auch nicht unabsichtlich Geld für Apps ausgeben.

Für andere Installationen ist folgender Kompromiss möglich: ein internes Angebot von Apps kann den Schüler:innen optional installierbar gemacht werden. (Z. B. Lernprogramme, Druckerprogramme,  ...)

Die Steuerung durch die Schule unterstützt die Eltern, die sonst noch ein Endgerät "einschränken" müssen. Das gilt insbesondere für Schüler:innen unterer Jahrgänge.

Schüler:innen dürfen erst ab 16 Jahren eine AppleID nutzen. Anderenfalls müssen Eltern einen Familienaccount erstellen.  (https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Apple-ID-Mindestalter-auf-16-Jahre-hochgesetzt-4191220.html)

Da nur schulische Apps installiert werden, kann auch das Einsteigergerät mit 128 GB genutzt werden. Das unterstützt insbesondere finanzschwächere Familien.

Besonders wichtig: ohne AppleID der Schüler:innen entfallen mögliche Probleme mit der DSGVO. Die Schüler:innen müssen für die Nutzung der iPads keinen Account anlegen und so können schulische Daten auch nicht aus Versehen aus US-Servern landen. Anderenfalls würden die Eltern dafür die Verantwortung tragen müssen, die durch das strenge Vorgehen entlastet werden. 

Das medienpädagogische Konzept sieht vor, dass die Schüler in Jahrgang 7 nach der Übergabe der Geräte in ersten Schulhalbjahr wöchentlich in einer Doppelstunde unterstützt werden. Nach der Einrichtung (Mail, Kalender, Onlinespeicher, Backups) werden gemeinsam Konten für die digitalen Schulbücher eröffnet und genutzt. Weitere Inhalte sind die Einarbeitung in zentrale Apps sowie Grundwissen zu Datenschutz und Urheberrecht.

Solange das Tablet noch mit einem WLAN verbunden ist, kann das Gerät durch einen Administrator entsperrt werden.

Ist das nicht der Fall kann das Gerät häufig nicht mehr entsperrt werden.

Dann ist auch kein Zugriff auf die Daten mehr möglich und das Gerät muss neu installiert werden.

Auch für diesen Fall wird eine regelmäßige Sicherung wichtiger Daten auf IServ dringend empfohlen.

Ja, wenn das iPad in den sogenannten "Lost-Modus" versetzt wird. Gleichzeitig wird das Gerät gegen die Nutzung durch Dritte gesperrt.

Wurde das Gerät geortet und anschließend wieder entsperrt, dann wird der Nutzer über Zeitpunkt und den Ortenden informiert. So kann bei einem möglichen Missbrauch der Verantwortliche festgestellt werden.

Nein. Das Tablet ist ein weiteres Arbeitsmittel. Weiterhin schreiben die Schülerinnen und Schüler wie gewohnt in Heften und Mappen. 

In manchen Fächern bei manchen Lehrkräften erfolgen Mitschriften verstärkt digital, um auch so Vorzüge und Nachteile zu erkennen.

Überdies erlauben die Geräte der jüngsten Generation auf einfache Weise handschriftliche Notizen.

Da die Tablets durch die Schule verwaltet werden kann das Arbeiten mit den Geräten durch Lehrkräfte eingeschränkt werden.

So kann auch in Klassenarbeiten bis hin zum Abitur gewährleistet werden, dass mit dem Tablet keine unerlaubten Hilfen möglich sind.

Folgende Einschränkung können durch die Lehrkräfte vorgenommen werden. Dabei können auch mehrere Einschränkungen kombiniert werden:

- Als Ersatz für Taschenrechner und Wörterbuch kann (auch in Klassenarbeiten) nur eine einzige App erlaubt werden.
- Das Arbeiten kann auf die Verwendung mehrerer einzelner Apps eingeschränkt werden.
- Der Zugang zum Internet (Browser Safari) kann unterbunden werden.
- Der Zugang zum Internet kann auf eine oder einzelne Seiten eingeschränkt werden.
- Die Verwendung der Kamera kann unterbunden werden.
- Die Autokorrektur kann in bestimmten Apps (z. B. für ein Diktat) unterbunden werden.
- Die Übertragung von Information oder Dateien von einem Gerät zum anderen über AirDrop kann unterbunden werden.
- Das Tablet kann komplett gesperrt werden.
- Am Ende einer Unterrichtsstunde kann die Lehrkraft einsehen welche Apps zu welcher Zeit und mit welcher Dauer genutzt wurden.
- Die Lehrkraft kann bei Schülern in der unmittelbaren Nähe (im gleichen Raum) den Bildschirminhalt einsehen. Betroffene Schüler werden automatisch über die Einsichtnahme an ihrem Gerät informiert.
- Der Bildschirminhalt kann den anderen Schülern projiziert werden.