Über uns - Eltern im Schulvorstand

Seit dem Schuljahr 2007/08 sind die niedersächsischen Schulen „eigenverantwortlich“ und haben einen „Schulvorstand“ (§§ 38a-c NSchG). Am St. Viti Gymnasium setzt sich dieser Schulvorstand entsprechend der Größe der Schule zusammen aus

  • dem Schulleiter (als Vorsitzenden)
  • sieben Lehrern (gewählt von der Gesamtkonferenz)
  • vier Schülervertretern (gewählt von dem Schülerrat)
  • vier Elternvertretern (gewählt von dem Schulelternrat).
Zur Wahl stellen kann sich jeder Erziehungsberechtigte eines Kindes der Schule. Gewählt wird auch hier für zwei Jahre. Die Schulvorstandsmitglieder (Elternvertreter) für die nächsten 2 Jahre sind (gewählt im Oktober 2022 und Oktober 2023):

Mitglieder Stellvertreter/in
Gerlinde Seep
Sandra Houwers
Stephan König
Christian Ebel
Stephanie Stein
Sonja Poppe
Melanie-Susanne Schomaker
Nicole Rohde

Per eMail über die Adresse elternrat@st-viti.de zu erreichen.

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Aufgaben des Schulvorstandes (vgl. § 38a NSchG)


Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten (= vom SER gewählte Elternvertreter im Schulvorstand) sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, u. a. über die Umsetzung des Schulprogramms. Der Schulvorstand entscheidet z. B. über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume, den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters, die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen sowie die Ausgestaltung der Stundentafel und Schulpartnerschaften etc.

Der Schulvorstand macht außerdem einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Brochüre der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft: Die Arbeit im Schulvorstand - Was tun?