Wer die Abiturprüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife.

Auf dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife werden dokumentiert:

 

-          sämtliche Schulhalbjahresergebnisse aus den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase

-          sämtliche Ergebnisse aus den Abiturprüfungen

-          das Ergebnis aus Block I

-          das Ergebnis aus Block II

-          die Durchschnittsnote (Block I und II)

-          die Fremdsprachenbelegung (außer Arbeitsgemeinschaften)

-          ggf. die Zertifizierung von Sprachkenntnissen der Niveaustufe B2

-          ggf. der Nachweis eines Latinums

-          Thema und Ergebnis der Facharbeit

-          ggf. Thema der besonderen Lernleistung

-          die Niveaustufe 4 nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen

 

Sind Musik, Kunst oder Sport Prüfungsfächer und enthalten die Prüfungen praktische Teile, so wird dies als Bemerkung mit in das Zeugnis aufgenommen.

 

Wer die Abiturprüfung bestanden und im Prüfungsfach Französisch auf erhöhtem Anforderungsniveau in Block I insgesamt mindestens 20 Punkte in einfacher Wertung erreicht hat, kann eine besondere Bescheinigung mit folgendem Vermerk beantragen:

 

„Aufgrund der Vereinbarung vom 4. November 1988 zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist die Inhaberin / der Inhaber dieser Bescheinigung, die / der im Rahmen des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife im Prüfungsfach Französisch auf erhöhtem Anforderungsniveau eine mindestens ausreichende Note erzielt hat, von den Sprachprüfungen für die Einschreibung an den Französischen Universitäten befreit.“