Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase kann sich die Schülerin oder der Schüler zur Abiturprüfung melden. Die entsprechenden Formulare gibt der Oberstufenkoordinator rechtzeitig an die Schülerinnen und Schüler aus. Im Meldeformular ist anzugeben, welche Schulhalbjahresergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation eingehen sollen.

 

 

Die Schülerin oder der Schüler wird zur Prüfung zugelassen, wenn

 

  1. die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen sowie
  2. die Voraussetzungen für den Block I der Gesamtqualifikation

 

erfüllt sind.

 

 

Siehe dazu auch:

 

 

Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen worden ist oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, tritt in das zweite Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zurück.